Steuer-Erklärung: Was Immobilieneigentümer zahlen müssen
Geld hat etwas Flüchtiges. Nicht umsonst sagt man, dass es nur kurz im Portemonnaie
verweilt – bevor es ans Finanzamt geht. Auch „unbewegliches Vermögen“ ist nur von
kurzer Verweildauer: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist zu
bestimmten Abgaben verpflichtet.- Nämlich? Eine ganz kurze Steuer-Erklärung...
Das ist einmalig: Wenn es für Immobilienkäufer so etwas wie Freude über Steuern
gibt, dann wohl am ehesten noch bei der Grunderwerbsteuer: Sie fällt wenigstens nur
einmal an. Als eine Form der Mehrwertsteuer ist ihre Höhe vom Kaufpreis als sogenannter
Bemessungsgrundlage abhängig. 12 Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und reicht je
nach Bundesland von 3,5 bis 6,5 Prozent der investierten Summe. Der Eigentümer muss
die Abgabe spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids entrichten. In den
äußerst seltenen Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nur bis zu 2.500 Euro
beträgt, entfällt die Grunderwerbsteuer. Ausnahmen kann es indes auch bei einer
Schenkung geben.
Das kommt öfter vor: Die Grundsteuer hingegen bezieht sich auf den Besitz und die
Bebauung von Grundstücken und fällt dementsprechend regelmäßig an – meist mit
Quartalsfrist zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres. ⏰ Auch
sie ist Sache der Bundesländer und wird von den Gemeinden erhoben, doch ist die
Herangehensweise der Besteuerung bundesweit geregelt. Die Berechnung der
Grundsteuer ist vergleichsweise schwierig, weil sie mehrere Faktoren einbezieht. Zu
diesen Kriterien zählt der Standort in den alten oder neuen Bundesländern, das
zuständige Finanzamt und die von der jeweiligen Gemeinde bestimmte Höhe des
sogenannten Steuerhebesatzes. Exkurs für Experten: Basis der Besteuerung ist der
festgestellte Einheitswert des Grundbesitzes, auf dem der Grundsteuermessbetrag
errechnet wird. Dazu wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert.
Letztere ist davon abhängig, wie das Grundstück genutzt wird – etwa als Einfamilienhaus,
als Mehrfamilienhaus oder als Gewerbe. Erst dann kommt die jeweilige Gemeinde ins
Spiel: Sie bestimmt die Grundsteuer, indem sie auf den Grundsteuermessbetrag ihren
Hebesatz anwendet. Für Formel-Freunde: „Einheitswert mal Steuermesszahl mal
Hebesatz gleich jährliche Grundsteuer“ ist die Faustregel.
Das kann sein: Will der Eigentümer seine Immobilie schon nach weniger als zehn
Jahren wieder verkaufen, dann muss er diesen Verkauf in seiner Steuererklärung als
privates Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei fällt dann zwar keine Abgeltungssteuer
an, stattdessen wird aber der individuelle Einkommensteuersatz zugrunde gelegt – und
der ist meist deutlich höher als die Abgeltungssteuer. Erst nach Ablauf von zehn Jahren
dürfen Eigentümer die Gewinne aus einem Immobilienverkauf in vollem Umfang für sich
behalten.
Fazit: Mitunter ist die Steuer teuer! Wer eine Immobilie erwirbt, sollte außer dem Kaufpreis
auch die Kaufnebenkosten im Blick haben.
info@immobilienhaus-koenigstein.de
Tel.: 06174-969 9989
Steuer-Erklärung: Was Immobilieneigentümer zahlen müssen
Geld hat etwas Flüchtiges. Nicht umsonst sagt man, dass es nur kurz im Portemonnaie
verweilt – bevor es ans Finanzamt geht. Auch „unbewegliches Vermögen“ ist nur von
kurzer Verweildauer: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist zu
bestimmten Abgaben verpflichtet.- Nämlich? Eine ganz kurze Steuer-Erklärung...
Das ist einmalig: Wenn es für Immobilienkäufer so etwas wie Freude über Steuern
gibt, dann wohl am ehesten noch bei der Grunderwerbsteuer: Sie fällt wenigstens nur
einmal an. Als eine Form der Mehrwertsteuer ist ihre Höhe vom Kaufpreis als sogenannter
Bemessungsgrundlage abhängig. 12 Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und reicht je
nach Bundesland von 3,5 bis 6,5 Prozent der investierten Summe. Der Eigentümer muss
die Abgabe spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids entrichten. In den
äußerst seltenen Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nur bis zu 2.500 Euro
beträgt, entfällt die Grunderwerbsteuer. Ausnahmen kann es indes auch bei einer
Schenkung geben.
Das kommt öfter vor: Die Grundsteuer hingegen bezieht sich auf den Besitz und die
Bebauung von Grundstücken und fällt dementsprechend regelmäßig an – meist mit
Quartalsfrist zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres. ⏰ Auch
sie ist Sache der Bundesländer und wird von den Gemeinden erhoben, doch ist die
Herangehensweise der Besteuerung bundesweit geregelt. Die Berechnung der
Grundsteuer ist vergleichsweise schwierig, weil sie mehrere Faktoren einbezieht. Zu
diesen Kriterien zählt der Standort in den alten oder neuen Bundesländern, das
zuständige Finanzamt und die von der jeweiligen Gemeinde bestimmte Höhe des
sogenannten Steuerhebesatzes. Exkurs für Experten: Basis der Besteuerung ist der
festgestellte Einheitswert des Grundbesitzes, auf dem der Grundsteuermessbetrag
errechnet wird. Dazu wird der Einheitswert mit einer Steuermesszahl multipliziert.
Letztere ist davon abhängig, wie das Grundstück genutzt wird – etwa als Einfamilienhaus,
als Mehrfamilienhaus oder als Gewerbe. Erst dann kommt die jeweilige Gemeinde ins
Spiel: Sie bestimmt die Grundsteuer, indem sie auf den Grundsteuermessbetrag ihren
Hebesatz anwendet. Für Formel-Freunde: „Einheitswert mal Steuermesszahl mal
Hebesatz gleich jährliche Grundsteuer“ ist die Faustregel.
Das kann sein: Will der Eigentümer seine Immobilie schon nach weniger als zehn
Jahren wieder verkaufen, dann muss er diesen Verkauf in seiner Steuererklärung als
privates Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei fällt dann zwar keine Abgeltungssteuer
an, stattdessen wird aber der individuelle Einkommensteuersatz zugrunde gelegt – und
der ist meist deutlich höher als die Abgeltungssteuer. Erst nach Ablauf von zehn Jahren
dürfen Eigentümer die Gewinne aus einem Immobilienverkauf in vollem Umfang für sich
behalten.
Fazit: Mitunter ist die Steuer teuer! Wer eine Immobilie erwirbt, sollte außer dem Kaufpreis
auch die Kaufnebenkosten im Blick haben.
Wir geben Ihrer Immobilie die richtige Bühne