Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilienhaus Königstein GmbH
Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 Haftungsbeschränkung
Hinsichtlich der angebotenen Objekte ist die Immobilienhaus Königstein GmbH auf die Auskünfte Dritter (Verkäufer, Bauherrn, Bauträger, Behörden) angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn unserem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Wir überprüfen die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.
§ 2 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen incl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Immobilienhaus Königstein GmbH an Dritte, auch beratende Personen, weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe, bzw. in Höhe, wie im Exposé erwähnt.
§ 3 Kontaktaufnahme/Besichtigung
Die Kontaktaufnahme zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist grundsätzlich über die Immobilienhaus Königstein GmbH einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die Immobilienhaus Königstein GmbH Bezug zu nehmen und der Immobilienhaus Königstein GmbH über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit der Immobilienhaus Königstein GmbH und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.
§ 4 Provision/Aufwendungsersatz
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen sowie bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Bestätigung in Textform zustande. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richten sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts. Der Provisionsanspruch der Immobilienhaus Königstein GmbH entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen.
Aufwendungsersatz:
Die Immobilienhaus Königstein GmbH ist berechtigt einen Aufwendungsersatz von maximal 10 % der vereinbarten Provision in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass geringere Aufwendungen angefallen sind.
§ 5 Doppeltätigkeit
Die Immobilienhaus Königstein GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Insbesondere bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen erfolgt eine Tätigkeit für beide Seiten.
§ 6 Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand der Firmensitz der Immobilienhaus Königstein GmbH vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nehmen daran auch nicht teil.
info@immobilienhaus-koenigstein.de
Tel.: 06174-969 9989
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