Wir halten Sie auf dem Laufenden und geben Ihnen wertvolle Tipps, wenn es um den Kauf oder Verkauf, die Vermarktung oder Vermietung von Immobilien geht. Unser Augenmerk gilt dem Immobilienmarkt an unserem Standort, der Region Taunus. Natürlich informieren wir Sie auch über Aktuelles aus dem Immobilienhaus Königstein:
Folgen Sie uns auch auf Facebook oder Instagram, um keine Story zu verpassen!
Wir suchen Verstärkung:
Mitarbeiter (m/w/d) im Immobilienbüro
Die Immobilienhaus Königstein GmbH ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt des Verkaufs von Immobilien, der Sachverständigentätigkeit für Immobilienbewertung sowie Home Staging zu Verkaufszwecken im Taunus sowie im Rhein-Main Gebiet.
Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine(n) Mitarbeiter (in) zur Verstärkung unseres Teams am Standort Königstein im Taunus auf Minijob- oder Midijob-Basis (bis zu 20 Stunden pro Woche).
Ihre Aufgaben:
Sie unterstützen die Geschäftsleitung im Immobilien-Tagesgeschäft:
Ihre Qualifikation:
Ihre Benefits:
Da die Stelle vakant ist und direkt besetzt werden kann, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bevorzugt senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an Frau Janß (Geschäftsführerin) an: info@immobilienhaus-koenigstein.de
Ansprechpartnerin: Frau Silke Janß, Tel. 06174-969 9989.
__________________________________________________
Die Immobilienhaus Königstein GmbH erweitert den Geschäftszweck um Sachverständigen-Dienstleistungen. Die Geschäftsführerin, Frau Silke Janß hat die Zusatzqualifikation DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 erworben. Künftig können Sie Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 Baugesetzbuch (BauGB) für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser in Auftrag geben.
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wurde in Deutschland verabschiedet und am 23.6.2020 veröffentlicht und trat zum 23.12.2020 in Kraft.
Seit 23.12.2020 gilt also entweder die komplette Übernahme der Maklerkosten durch den Verkäufer oder die Teilung der Maklerkosten für Einfamilienhäuser (hierzu zählen auch Doppel- oder Reihenhäuser sowie Häuser mit Einliegerwohnung) und Wohnungen.
Das neue Gesetz gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder Gewerbeimmobilien.
Das bedeutet, dass der Käufer ab diesem Datum die Maklerprovision nicht mehr alleine zahlen darf nach §656c BGB. Die Kosten müssen von Käufer und Verkäufer jeweils in gleicher Höhe übernommen werden. Eine reine Käuferprovision, wie sie zur Zeit in Hessen üblich ist, wird dadurch zukünftig nicht mehr möglich sein.
Es wird durch §656a BGB die Schriftform erforderlich sein, in diesesem Fall für beide Seiten. Der Käufer muss also auch bestätigen, dass er mit der Zahlung der Provision einverstanden ist.
Dadurch entsteht eine beidseitige Interessenvertretung. Mit jedem Auftraggeber (Käufer und Verkäufer) wird künftig ein Maklervertrag geschlossen werden müssen.
Alternativ wäre noch eine reine Verkäuferprovision (Innenprovision) möglich nach §656d BGB. In diesem Fall muss der Makler nur die Interessen des Verkäufers wahren und nur mit ihm einen Maklervertrag abschliessen. Der Käufer braucht dadurch keine Courtage zu zahlen.
Kernanliegen der Politik war es beim neuen Gesetz, den Käufer einer Immobilie zu schützen. Dieser darf ab 23.12.2020 vom Grundsatz her nicht mehr Courtage als der Verkäufer zahlen. Der Verkäufer dürfte vom Gesetz her aber die komplette Maklerprovision übernehmen (reine Innenprovision). Bis zum 23.12.2020 bleibt alles wie gehabt.
__________________________________________________
info@immobilienhaus-koenigstein.de
Tel.: 06174-969 9989
Wir geben Ihrer Immobilie die richtige Bühne