Das Bieterverfahren und die Auktion stellen innovative Optionen dar, um bei geeigneten Objekten den Verkaufspreis zu maximieren. Da wir im Hochtaunuskreis zugelassene Auktionatoren nach §34b GewO sind, haben wir langjährige Erfahrungen im Verkauf von Vermögenswerten auf diesem Wege.
Durch das Bieterverfahren können Sie als Eigentümer einen Mindestpreis Ihrer Immobilie und den Zeitraum für die Abgabe von Geboten bestimmen. Das Bieterfahren ist eine gute Möglichkeit, den Marktwert Ihrer Immobilie in gesuchten Wohnlagen zu testen. Es wird eine Zeitspanne festgelegt, während dieser können Kaufinteressenten Gebote für die Immobilie abgeben. Wenn Sie es wünschen, werden die Interessenten über das aktuelle Höchstgebot informiert, was den Wettbewerb unter den potenziellen Käufern und damit auch den Verkaufspreis erhöhen kann. Als Eigentümer sind Sie bei einem Bieterverfahren nicht zur Annahme eines Gebots verpflichtet. Auch die abgegebenen Gebote sind rechtlich nicht bindend. Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer beim Bieterverfahren erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Im Unterschied zu einer Versteigerung behält der Eigentümer beim Hausverkauf durch das Bieterverfahren völlige Entscheidungsfreiheit über die Veräußerung seiner Immobilie.
Bei einer Auktion sind die Kaufangebote, die durch Interessenten abgegeben werden, für beide Seiten rechtlich bindend. Eigentümer, die ihre Immobilie zu einem bestimmten Mindestpreis veräußern möchten und diese versteigern lassen, können von der Eigendynamik profitieren, die sich bei einer Auktion entfaltet. Gerade für hochwertige Immobilien in begehrten Lagen lassen sich so Höchstpreise erzielen. Erwägt der Verkäufer einer Immobilie eine Auktion, wird der Auktionator zunächst zusammen mit dem Eigentümer einen Einstiegspreis festlegen. Dieser orientiert sich am Wertgutachten seiner Immobilie. Anschließend wird ein Exposé erstellt, die Immobilie beworben und zur Besichtigung ausgeschrieben. Ein Auktionstermin, an dem die Versteigerung stattfindet, wird festgelegt. An diesem Termin wird auch ein Notar vor Ort sein, der nach erfolgreicher Auktion direkt die Beurkundung durchführen wird. Um als Interessent bei einer Auktion mitbieten zu können, muss sich der potentielle Käufer vorab registrieren. Bieter können vom Immobilienhaus Königstein zur Bereitstellung einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis der Solvenz verpflichtet werden.
Wenn Sie Ihr Haus oder Grundstück, Ihre Wohnung oder Gewerbeimmobilie im Bieterverfahren oder durch eine Auktion veräußern möchten, unterstützt Sie das Immobilienhaus Königstein mit einer professionellen, transparenten und effizienten Abwicklung. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten und den genauen Ablauf. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
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Wir geben Ihrer Immobilie die richtige Bühne