Ehe-Aus – und was mit Haus?
Mit einer (Ent-) Scheidung steht oft die nächste ins Haus: Das Ende einer Ehe wirft
unweigerlich die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Doch zum
Glück im Unglück gibt es mehrere Möglichkeiten.
Einer bleibt: Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus
weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am
Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Wer sich auf eine
Übertragung noch während der Trennung und damit vor der Scheidung einigt, spart viele
tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird der
Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.
Kind bekommt: Per Schenkung ist es möglich, die Immobilie auf Nachkommen zu
übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Ist das Kind noch minderjährig, muss das
Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken,
ist die Zustimmung des anderen erforderlich. So oder so ist für die Zukunft des Kindes zu
bedenken: Grundsteuer, Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten kommen freilich
nicht frei Haus...
Wohnraum splitten: Die „Realteilung“ erlaubt es, die Immobilie in zwei getrennte
Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil
zusteht. Juristisch wird das durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch fixiert.
Allerdings: Das Haus muss schon aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür
geeignet sein, sich in zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten
Fall können schnell Gutachter und Architekten notwendig werden.
Haus vermieten: Wer nach der Scheidung noch auf Augenhöhe miteinander spricht, der
kann die gemeinsame Immobilie auch vermieten. Dafür muss das geschiedene Paar
gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen
können. In beiden Punkten können Immobilienmakler hilfreich sein und die jeweiligen
Interessen der Eheleute berücksichtigen.
Haus verkaufen: Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der
gemeinsamen Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung
einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den
Kaufpreis ermittelt, das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt. Übrigens: Ehepartner, die
das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern
oder den Erlös für den Vermögensausgleich verwenden.
Staat versteigert: Ist keine Einigung in Sicht, kommt das Gesetz zum Tragen. Mittels
Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert.
Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein
Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für das
Einstiegsgebot. Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert,
und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür
aufkommen.
Zum Schluss: Zwei Fragen, zwei Antworten
Trennung, Scheidung, Immobilie: Zwei Aspekte kommen bei Eigentümerpaaren immer
wieder auf. Frage 1: Was ändert sich beim Hauskredit? – Kurz gesagt: gar nichts. Auch im
Trennungs- und Scheidungsfall haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank
unterschrieben hat. Sind beide Ehepartner die Kreditnehmer, können sie nach einer
Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln. Frage 2: Was passiert
mit der Verkaufssumme? – Hat sich für das Haus ein neuer Eigentümer gefunden, wird der
Gesamterlös nach Abzug aller Kosten unter den Ehepartnern aufgeteilt: je nach Höhe der
Eigentumsanteile und unabhängig von der Höhe der damaligen Investitionen.
Fazit: Einigen Sie sich, so gut es geht – „Ehe“ das Haus zur Belastung wird.
info@immobilienhaus-koenigstein.de
Tel.: 06174-969 9989
Ehe-Aus – und was mit Haus?
Mit einer (Ent-) Scheidung steht oft die nächste ins Haus: Das Ende einer Ehe wirft
unweigerlich die Frage auf, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Doch zum
Glück im Unglück gibt es mehrere Möglichkeiten.
Einer bleibt: Möchte ein Partner ausziehen und der andere im gemeinsamen Haus
weiterleben, geht das per Eigentumsübertragung. Die Abfindung orientiert sich am
Marktwert des Objekts und am beurkundeten Eigentumsanteil. Wer sich auf eine
Übertragung noch während der Trennung und damit vor der Scheidung einigt, spart viele
tausend Euro Grunderwerbsteuer. Doch Vorsicht: Ist das Haus finanziell belastet, wird der
Kredit „mitgekauft“. Die Bank muss daher über die Pläne informiert werden.
Kind bekommt: Per Schenkung ist es möglich, die Immobilie auf Nachkommen zu
übertragen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Ist das Kind noch minderjährig, muss das
Vormundschaftsgericht einwilligen, und möchte nur ein Ehepartner seinen Anteil schenken,
ist die Zustimmung des anderen erforderlich. So oder so ist für die Zukunft des Kindes zu
bedenken: Grundsteuer, Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten kommen freilich
nicht frei Haus...
Wohnraum splitten: Die „Realteilung“ erlaubt es, die Immobilie in zwei getrennte
Wohnungen umzuwandeln, wobei jedem Ehepartner das alleinige Eigentum an seinem Teil
zusteht. Juristisch wird das durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch fixiert.
Allerdings: Das Haus muss schon aus mehreren Wohneinheiten bestehen oder dafür
geeignet sein, sich in zwei baulich abgeschlossene Bereiche einteilen zu lassen. Im zweiten
Fall können schnell Gutachter und Architekten notwendig werden.
Haus vermieten: Wer nach der Scheidung noch auf Augenhöhe miteinander spricht, der
kann die gemeinsame Immobilie auch vermieten. Dafür muss das geschiedene Paar
gemeinsam Interessenten aussuchen und später sämtliche Vermieteraufgaben wahrnehmen
können. In beiden Punkten können Immobilienmakler hilfreich sein und die jeweiligen
Interessen der Eheleute berücksichtigen.
Haus verkaufen: Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der
gemeinsamen Immobilie verlangen. Weigert sich der andere, lässt sich seine Zustimmung
einklagen. Die beste Möglichkeit, das zu vermeiden: ein objektiver Immobilienmakler, der den
Kaufpreis ermittelt, das Exposé erstellt und Termine wahrnimmt. Übrigens: Ehepartner, die
das Haus noch im Trennungsjahr verkaufen, können die Bewirtschaftungskosten verringern
oder den Erlös für den Vermögensausgleich verwenden.
Staat versteigert: Ist keine Einigung in Sicht, kommt das Gesetz zum Tragen. Mittels
Teilungsversteigerung wird die Immobilie auf Antrag beim Amtsgericht öffentlich veräußert.
Den Antrag dazu kann jeder Ehepartner unabhängig von der Größe seines Anteils stellen. Ein
Gutachter schätzt dann den Wert des Hauses und berechnet daraus die Untergrenze für das
Einstiegsgebot. Aber Achtung: Der Startpreis liegt oft bis zu 40 Prozent unter dem Marktwert,
und bleiben nach dem Verkauf noch Schulden übrig, müssen beide Ehepartner dafür
aufkommen.
Zum Schluss: Zwei Fragen, zwei Antworten
Trennung, Scheidung, Immobilie: Zwei Aspekte kommen bei Eigentümerpaaren immer
wieder auf. Frage 1: Was ändert sich beim Hauskredit? – Kurz gesagt: gar nichts. Auch im
Trennungs- und Scheidungsfall haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank
unterschrieben hat. Sind beide Ehepartner die Kreditnehmer, können sie nach einer
Trennung versuchen, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln. Frage 2: Was passiert
mit der Verkaufssumme? – Hat sich für das Haus ein neuer Eigentümer gefunden, wird der
Gesamterlös nach Abzug aller Kosten unter den Ehepartnern aufgeteilt: je nach Höhe der
Eigentumsanteile und unabhängig von der Höhe der damaligen Investitionen.
Fazit: Einigen Sie sich, so gut es geht – „Ehe“ das Haus zur Belastung wird.
Wir geben Ihrer Immobilie die richtige Bühne