„Profitieren Sie von unserer Expertise im Bieterverfahren und als erfahrene Auktionatoren.“
Höher hinaus mit Bieterverfahren oder Auktion
Das Bieterverfahren und die Auktion stellen innovative Optionen dar, um bei geeigneten Objekten den Verkaufspreis zu steigern. Die Kaufinteressenten treten in Konkurrenz miteinander und dieser Wettbewerb kann den Preis für Ihr Objekt in die Höhe treiben. Da wir im Hochtaunuskreis zugelassene Auktionatoren nach §34b GewO sind, haben wir langjährige Erfahrungen im Verkauf von Vermögenswerten auf diesem Wege.
Das Bieterverfahren
Beim Bieterverfahren können Sie als Eigentümer einen Mindestpreis Ihrer Immobilie und den Zeitraum für die Abgabe von Geboten bestimmen. Das Verfahren ist eine gute Möglichkeit, den Marktwert Ihrer Immobilie in gesuchten Wohnlagen zu testen. In der festgelegten Zeitspanne geben die Kaufinteressenten Gebote für die Immobilie ab.
Offenes oder geschlossenes Bieterverfahren
Wenn Sie es wünschen, werden die Interessenten über das aktuelle Höchstgebot informiert (offenes Bieterverfahren), was den Wettbewerb unter den potenziellen Käufern und damit auch den Verkaufspreis erhöhen kann. Haben die Kaufinteressenten keine Einsicht in die Gebote der anderen (geschlossenes Bieterverfahren), ist es erfahrungsgemäß oft so, dass sie ein hohes Erstangebot abgeben.
Beide Seiten entscheiden frei bis zum Notartermin
Als Eigentümer sind Sie bei einem Bieterverfahren nicht zur Annahme eines Gebots verpflichtet. Auch die abgegebenen Gebote sind nicht rechtlich bindend. Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer beim Bieterverfahren erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Im Unterschied zu einer Versteigerung behält der Eigentümer beim Hausverkauf durch das Bieterverfahren völlige Entscheidungsfreiheit über die Veräußerung seiner Immobilie.
Die Immobilienauktion
Eigentümer, die ihre Immobilie versteigern lassen, können von der Eigendynamik profitieren, die sich bei einer Auktion entfaltet. Gerade für hochwertige Immobilien in begehrten Lagen lassen sich so Höchstpreise erzielen. Erwägt der Verkäufer einer Immobilie eine Auktion, wird der Auktionator zunächst zusammen mit dem Eigentümer einen Einstiegspreis festlegen. Dieser orientiert sich am Wertgutachten seiner Immobilie. Anschließend wird ein Exposé erstellt, die Immobilie beworben und zur Besichtigung ausgeschrieben. Ein Auktionstermin, an dem die Versteigerung stattfindet, wird festgelegt.
Gebote bei der Auktion sind rechtlich bindend
Bei einer Auktion sind die Kaufangebote, die durch Interessenten abgegeben werden, für beide Seiten rechtlich bindend. Daher wird bei der Auktion auch ein Notar vor Ort sein, der nach dem Zuschlag direkt die Beurkundung durchführt. Um als Interessenten bei einer Auktion mitbieten zu können, müssen sich potentielle Käufer vorab registrieren. Die Bieter können vom Immobilienhaus Königstein zur Bereitstellung einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis der Solvenz verpflichtet werden.
Wir beraten Sie umfassend
Wenn Sie Ihr Haus oder Grundstück, Ihre Wohnung oder Gewerbeimmobilie im Bieterverfahren oder durch eine Auktion veräußern möchten, unterstützt Sie das Immobilienhaus Königstein mit einer professionellen, transparenten und effizienten Abwicklung. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten und den genauen Ablauf. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!




